Neue pflicht ZUR MELDUNG DES „wirtschaftlich Berechtigten“ auch für ausländisch-investierte Unternehmen in China mit Frist zum 1. November 2025
Am 1. November 2024 sind die „Verwaltungsmaßnahmen zur Erhebung von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte“ in Kraft getreten. Die Maßnahmen verpflichten alle Unternehmen in der VR China – einschließlich Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen – Informationen zu deren sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ (Ultimate Beneficial Owner, kurz UBO) gegenüber den chinesischen Behörden offenzulegen.