
Artikel von Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Wie wir Sie in unserem Artikel „Neuer Katalog für geförderte Industrien ab 1. Februar 2026 in Kraft: Was sind die Vorteile für ausländische Investoren?“ lesen konnten, ist mit Wirkung zum 1. Februar 2026 in der VR China der neue Katalog der für ausländische Investitionen geförderten Industrien („Positivliste“) in Kraft getreten, welche u.a. eine Sonderliste für die in der Provinz Hainan geförderten ausländsichen Investitionen umfasst.
Eben die tropische Insel und Provinz Hainan soll nach dem Plan der Zentralregierung zu einem hochqualitativen Freihandelshafen von internationalem Einfluss entwickelt werden, um sich künftig mit Hongkong, Singapur und Dubai messen zu können.
2020 veröffentlichte der Staatsrat den Masterplan für den Freihandelshafen Hainan, einen umfassenden Wirtschafts- und Sozialentwicklungsplan, der Hainan zu einem „strategischen Ort für Handel, Investitionen und Innovation aufbauen“ und zu einer strategischen Drehscheibe für Chinas „duale Zirkulation“ umwandeln soll.
2025 begann die nächste Phase des Entwicklungsplans, indem eine Reihe von Investitions-, Zoll- und Handelsvorschriften erlassen wurden, die das Handels- und Investitionssystem Hainans weitergehend liberalisieren und ausländsiche Investoren anziehen sollen.
Darunter fallen u.a. die Reduzierung der Körperschaftsteuer und Einkommensteuer sowie die Einführung des Systems der „zwei Zollgrenzen“, welches die Einfuhr der meisten Waren (ca. 74%) aus dem Ausland nach Hainan (erste Zollgrenze) sowie den Weitertransport dieser Waren auf das chinesische Festland (zweite Zollgrenze) nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zollfrei macht. Mehr Informationen zu dem Freihandelshafen Hainan sowie zu der Frage, welche Vorteile (und Nachteile) die Provinz Hainan für ausländsiche Investoren bietet, lesen Sie in unserem neuen Artikel, den Sie über den nachstehenden Button „Zum Artikel“ abrufen können.
Sollten Sie zu der Positivliste oder anderen Rechtsthemen mit China-Bezug Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail unter info@bktlegal.comzu kontaktieren!
Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Ihr Burkardt & Partner Team