Ihr Ombudsanwalt für China
Ombudsanwalt
Aufgrund unserer fast 30-jährigen Erfahrung mit Compliance-Fällen und Hinweisgebern in China sind wir davon überzeugt, dass Hinweisgebersysteme europäischer Unternehmen in China am effizientesten in Zusammenarbeit mit einem externen Ombudsanwalt um- und einzusetzen sind!
Ombudsanwalt china
Wir sichern die Effektivität Ihres Hinweisgebersystems durch umfassende Vor-Ort-Betreuung in China – und zwar flexibel und anbieterunabhängig! Sie können uns in Ihr eigenes Hinweisgebersystem oder das eines externen Anbieters einbinden.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Rainer Burkardt (r.burkardt@BKTlegal.com), in dem dieser Ihnen die auf Ihre Situation maßgeschneiderte Vorgehensweise sowie unser modulares Vergütungssystem erläutert.
Mehrsprachige Hinweisentgegennahme & kulturelle Kompetenz
(in Chinesisch, Englisch, Deutsch)
Fachgerechte und anonymisierte Kommunikation zur SachverhaltsaufklärunG
Zeitnahe Hinweisbewertung nach lokalem Recht
Risikominimierung durch präzise Information der Geschäftsführung
Zeit- & Kostenersparnis durch Ausfiltern irrelevanter Hinweise
Empfehlung und Implementierung von Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen
Multimedia INhalte zum Thema
So sichern wir als externe Ombudsanwälte
die Effektivität Ihres Hinweisgebersystems in China
01
Vertrauen durch Unabhängigkeit
Einem Hinweisgebersystem mit (zentraler) unternehmensinterner Meldestelle vertrauen trotz Anonymität insbesondere in China nicht alle Hinweisgeber! Als externe Ombudsanwälte prüfen wir objektiv und unabhängig und gewinnen so das Vertrauen der Hinweisgeber.
02
Information durch Kommunikation
Ein Hinweisgebersystem mit (zentraler) unternehmensinterner Meldestelle kann einen in der Landessprache eingegangenen Hinweis nur entgegennehmen, diesen aber nicht auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen! Als Ombudsanwälte mit der erforderlichen Fach- und Kommunikationskompetenz nehmen wir über Ihr Hinweisgebersystem unter Gewährleistung der Anonymität Kontakt zum Hinweisgeber in seiner Landessprache auf und erfragen fehlende oder klären unschlüssige Informationen, die für den Sachverhalt von Relevanz sind.
03
Rechtssicherheit und Risikominimierung
Ein Hinweisgebersystem kann einen eingegangenen Hinweis nur entgegennehmen, diesen aber nicht rechtlich bewerten! Wir sind mit der chinesischen Rechtsordnung und im besten Fall mit Ihren unternehmensinternen Bestimmungen vertraut, prüfen die in dem Hinweis enthaltenen Informationen darauf, ob die Schwelle zur Meldung an Ihre Geschäftsführung erreicht ist und melden nur das, was Sie wissen müssen!
04
Rat und Tat
Ein Hinweisgebersystem meldet den Hinweis der (zentralen) unternehmensinternen Meldestelle, welche dann im Regelfall einen lokalen Anwalt zur Umsetzung der von der Geschäftsführung beschlossenen Maßnahmen benötigt. Wir sind als externe Ombudsanwälte bestens mit dem Sachverhalt vertraut, sprechen Ihnen gerne unsere Empfehlung aus und übernehmen bzw. unterstützen Sie und – soweit gewünscht – Ihr lokales Management in China bei der Umsetzung der beschlossenen Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen!
05
Kosten- und Zeitersparnis
Ein Hinweisgebersystem meldet alle Hinweise ungefiltert an die (zentrale) unternehmensinterne Meldestelle, bei welcher regelmäßig ein erheblicher Zeitaufwand und Kosten für die interne und externe Aufbereitung des Sachverhaltes und die Bewertung des Hinweises anfällt. Wir betreuen als externe Ombudsanwälte Ihr Hinweisgebersystem auf Basis einer individuellen jährlichen Grundgebühr und berechnen nur die für die Bearbeitung von Hinweisen tatsächlich angefallene Zeit! Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage Ihr individuelles Angebot zukommen!
Unsere Leistungen für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Hinweisgebersystems in China
Durch die Betreuung Ihres Hinweisgebersystems als externe Ombudsanwälte unterstützen wir Sie dabei, Risiken zu minimieren und Gesetzeskonformität für Ihr Unternehmen sicherzustellen. Wir verfolgen dabei einen Ansatz, der es Ihnen erlaubt, Ihr Hinweisgebersystem als effektives Compliance-Instrument zu nutzen. Abhilfemaßnahmen können intern ergriffen werden, bevor Behörden ggf. informiert werden und von Amts wegen einschreiten.
Vergütung unserer Leistungen als Ihr Ombudsanwalt in China
Wir betreuen als externe Ombudsanwälte Ihr Hinweisgebersystem auf Basis einer individuellen jährlichen Grundgebühr und berechnen nur die für die Bearbeitung von Hinweisen tatsächlich angefallene Zeit! Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage Ihr individuelles Angebot zukommen!
Wir sind Ihr Ombudsanwalt – nicht nur in China
ASIEN
Im Rahmen unserer Allianz Deutscher Wirtschaftsanwälte in Asien (ADWA), decken wir als Ombudsanwälte nicht nur China, sondern auch die wichtigsten asiatischen Länder für Sie ab!
EUROPA
Wir kooperieren eng mit deutschen und österreichischen Experten, die Sie gerne bei der Einführung, Schulung, Kommunikation oder Vorbereitung der Zertifizierung Ihres Hinweisgebersystems in Europa unterstützen.
Software
Wir stellen gerne Kontakt zu den führenden Anbietern von Hinweisgebersystemen in Europa her, damit Sie sich einen Überblick über die besten digitalen Lösungen für Ihr Hinweisgebersystem verschaffen können.
Externer Compliance Manager für Ihre Unternehmungen in China
Schließlich stehen wir Ihnen nicht nur als externer Ombudsanwalt, sondern gerne auch als externer Compliance Manager für Ihre Unternehmungen in China zur Verfügung! Auf Anfrage lassen wir Ihnen gerne weitere Informationen zukommen!
WeiterE Expertise
Datenschutzrecht
Als Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und Expertise im Datenschutzrecht der Volksrepublik China stellen wir in fünf Schritten die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens in China sicher und minimieren Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Haftungsrisiken.