
Viele Unternehmen stehen beim Markteintritt in China vor grundlegenden Fragen: Ist meine Investition erlaubt oder gibt es Einschränkungen? Welcher Standort ist der beste und gewährt die umfangreichsten Förderungen? Was ist bei Investitionsverträgen zu beachten? Auf welchem Land darf ich was bauen? Welche Gesellschaftsform und -struktur ist empfehlenswert? Was ist in China bei Joint-Venture-Verträgen zu beachten? Nicht zuletzt wollen Sie als Gesellschafter und Ihre Mitarbeiter, die zukünftig als Geschäftsführer, Direktor, Aufsichtsrat oder gesetzlicher Vertreter Ihres neu gegründeten Unternehmens agieren sollen wissen, welche Rechte und Pflichten diese in ihren jeweiligen Organfunktionen haben und, ob und wie sie haften. Zu all diesen Fragen und zu weiteren Herausforderungen beim Markteintritt in China beraten wir Sie und Ihr Unternehmen auf Basis unserer umfangreichen Praxiserfahrung. Auf Wunsch übernehmen wir für unsere Mandanten die Funktion des Direktors oder Aufsichtsrats.
Ist der Standort festgelegt, das Unternehmen gegründet und die Produktionsräumlichkeiten fertig, müssen Lizenzverträge zur Nutzung von Marken und Technologien abgeschlossen werden, Mitarbeiter eingestellt, mit lokalen und internationalen Lieferanten, Kunden und Dienstleistern (Rahmen-)Verträge ausgehandelt werden, die allesamt für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind. Hierbei sind neben der „richtigen“ Vertragspartei, dem anwendbarem Recht und der Wahl der Streitschlichtung auch andere wichtige Fragen wie Gewährleistung, Haftungsausschlüsse und Anwendbarkeit von widerstreitenden AGB des Ver- und Einkäufers zu klären. Auch wenn es derzeit für die meisten Unternehmen noch keine „harten“ ESG-Pflichten gibt, so ist dennoch anzuraten, schon bei der Unternehmensorganisation zukünftige ESG-Anforderungen mit einzubeziehen. Schließlich ist es ratsam Ihre chinesischen Lieferanten frühzeitig mit den Anforderungen der ab Mitte-2026 geltenden europäischen Direktive für Lieferkettensorgfaltspflichten vertraut zu machen, um Probleme im Rahmen Ihrer LkSG-Berichterstattung zu vermeiden.
Sind die eigentlichen Unternehmenstätigkeiten angelaufen, ergeben sich naturgemäß die ersten Fragen und Streitigkeiten im Rahmen der Vertragsumsetzung. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, indem wir mit Rechtsgutachten Ihre oder die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche der Gegenseite prüfen, rechtsanwaltliche Mahnschreiben an die Gegenseite senden, Sie bei der Verhandlung einer Lösung unterstützen oder – für den Fall, dass keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann – Sie vor ordentlichen chinesischen Gerichten oder Schiedsgerichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten. Hier ist insbesondere unsere Expertise im Produkthaftungsrecht zu erwähnen,
Ihr Unternehmen hat sich mit seinen Produkten und Dienstleistungen erfolgreich im Markt etabliert und Sie wollen in andere Branchen und Regionen expandieren? In diesem Stadium der Unternehmensentwicklung unterstützten wir Sie mit der Gründung von Zweigniederlassungen und Holdinggesellschaften, dem Kauf von Lieferanten oder Wettbewerbern, der Zusammenlegung von verschiedenen Standorten Ihres Unternehmens oder der Verschmelzung mit anderen Unternehmen („M&A“). Auch bei den Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen und kartellrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Einschätzung zur Seite. Sollten Sie schon lange in China produzieren und fehlen Expansionsmöglichkeiten am alten Standort oder zwingen Sie andere Umstände zum Umzug, so unterstützen wir Sie bei der Standortverlagerung, inklusive der Verhandlung mit Behörden und Anpassung aller Verträge mit Ihren Lieferanten, Mitarbeitern und Kunden. Mit einer Vergleichsanalyse der potenziellen neuen Standorte geben wir Ihnen die notwendigen Informationen an die Hand, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung in dieser wichtigen Frage treffen zu können. Sollten Sie beabsichtigen den steuerlich vorteilhaften Status eines High- and New Technology Enterprises („HNTE“) für Ihr Unternehmen zu beantragen, so unterstützten wir Sie bei der Prüfung der entsprechenden Kriterien.
Auch in wirtschaftlich, geopolitisch oder anderweitig herausfordernden Zeiten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich vorteilhaft aufstellen, um verschiedenste Krisen zu meistern. Dies beinhaltet u.a. die Ausarbeitung und Umsetzung von De-Risking Maßnahmen – wie bspw. Sell & Lease-back Verträge – aber auch die Vorbereitung und Durchführungen von Massenentlassungen, Compliance-Untersuchungen und Korruptionsbekämpfung. Um Betrug und Korruption wirksam zu bekämpfen, helfen wir Ihnen bei der Einführung eines Hinweisgebersystems und agieren auf Wunsch auch als Ihr Ombudsanwalt oder externer Compliance Officer. Auch bei Streitigkeiten mit Ihrem Joint Venture Partner, Direktoren oder Ihrer lokalen Geschäftsführung stehen wir Ihnen mit unserer lokalen Expertise zur Streitschlichtung zur Verfügung. Im Falle von finanziellen Engpässen unterstützen wir schnell und unkompliziert mit der Erhöhung bzw. Herabsetzung des Stammkapitals oder der Ausarbeitung und Genehmigung von Gesellschafterdarlehen und Dividendenausschüttungen. Bei den meist komplexen Fragen zur Exportkontrolle arbeiten wir mit externen Beratern zusammen.
Aus verschiedensten Gründen kann auch ein Verkauf oder die Auflösung des Unternehmens sinnvoll oder erforderlich sein. Um auch die letzte Phase Ihres Engagements wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich sicher zu gestalten, stehen wir Ihnen im Rahmen eines Unternehmensverkaufs oder einer Liquidation als Berater und soweit gewünscht auch als Mitglied des Liquidationskomitees zur Verfügung.
Externer Ombudsanwalt
Externer Direktor /Aufsichtsrat
Externer Compliance Manager

