Ihre Kanzlei für Datenschutz in China

Datenschutzrecht

Als Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung und Expertise im Datenschutzrecht der Volksrepublik China stellen wir in fünf Schritten die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens in China sicher und minimieren Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Haftungsrisiken.

In 5 Schritten zur Datenschutzkonformität

01

Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen und Ihren Datenschutzexperten die aktuelle inhaltliche und systemseitige Datensituation in Ihrem Unternehmen – basierend auf unserem eigens für China entwickelten Datenschutz-Evaluationsbogen.

02

Wir führen die Qualifizierung und Klassifizierung Ihrer Daten auf Basis der einschlägigen chinesischen Vorschriften und Gesetzen durch.

03

Wir erarbeiten einen Katalog an technischen & organisatorischen (Datenschutz-) Maßnahmen (TOMs).

04

Ihr Datenschutzteam implementiert die entsprechenden TOMs in Ihrem Unternehmen.

05

Gemeinsam prüfen wir die Implementierung der TOMs in Ihrem Unternehmen und stellen Ihnen eine Implementierungsbestätigung aus.

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit Rainer Burkardt (r.burkardt@BKTlegal.com), in dem dieser Ihnen die auf Ihre Situation maßgeschneiderte Vorgehensweise sowie unser modulares Vergütungssystem erläutert.

Multimedia INhalte zum Thema

Webinar: Datenschutz mit rechtsvergleichendem Ansatz

Zum Thema Datenschutz und Datensicherheit organisieren wir regelmäßig in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Datenschutzexperten aus Europa Webinare und on-site Events.

Artikel: Datenschutzberater

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Unterschiede zwischen der DSGVO und des GSPD sowie unseren datenzentrierten Ansatz“.

IHRE VORTEILE

Daten-basierter Ansatz auf rechtsvergleichender Basis (GSPD vs. DSGVO): individualisiert auf die spezifische Situation in Ihrem Unternehmen in China. Wir kennen nicht nur die chinesischen, sondern auch die europäischen Datenschutzanforderungen.

Dank Ihrer Mithilfe benötigen wir keinen direkten Zugang zu Ihren Datenbanken und IT-Systemen, um die Datenschutz-Evaluation Ihres Unternehmens in China durchzuführen.

Wir arbeiten in enger Kooperation mit Ihren Datenschutzverantwortlichen und -beratern – Sie benötigen keinen zusätzlichen externen Datenschutzexperten in China.

Sie erhalten zu Ihrer Implementierung maßgeschneiderte TOMs für Ihr Unternehmen.

Nach der Implementierung der durch uns empfohlenen TOMs bestätigen wir diese und stellen Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Datenschutzbestätigung aus, mit welcher Sie die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens Ihren Kunden gegenüber nachweisen können.

Unsere zertifizierten Experten für Informationssicherheit zum Schutz persönlicher Daten

In einer Vielzahl erfolgreicher Mandate haben unsere Anwälte in den vergangenen zehn Jahren viel wertvolle, praktische Erfahrung mit dem Thema Datenschutz in China sammeln können. Ergänzend hierzu haben wir uns kontinuierlich und gezielt weitergebildet, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und unseren Mandanten einen stets zeitgemäßen Beratungs- und Leistungsumfang bieten zu können.

Certified Information Security Professionals for Personal Information Protection (CISP-PIP)

Rechtsübergreifender Datenschutzansatz – nicht nur für China

Gerade weil GSPD und DSGVO eine Vielzahl von Überschneidungen (z.B. Informationspflichten ggü. Betroffenen, Verschwiegenheitspflicht, Durchführung der Datenschutzfolgenabschätzung,…) aber auch viele Unterschiede aufweisen, stellt sich für viele Unternehmen die Herausforderung, die gesetzlichen Pflichten und vor allem daraus resultierenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) überhaupt zu identifizieren. Gleichzeitig ist vor diesem Hintergrund eine getrennte Betrachtung der datenschutzrechtlichen Situation sowie Umsetzung datenschutzbezogener Maßnahmen im europäischen Heimatmarkt und in China nicht zielführend.

Gemeinsam mit dem deutschen Datenschutzexperten Jürgen Recha (interev GmbH) haben wir deshalb einen rechtsvergleichenden und datenzentrierten Ansatz entwickelt, um die im Rahmen von GSPD und DSGVO geforderten TOMs für unsere Mandanten in Einklang zu bringen. Wir sind der Meinung, dass es unzweckmäßig und kontraproduktiv ist das „Rad in China neu erfinden“ zu wollen. Vielmehr gilt es bestehende DSGVO-konforme Prozesse, Erklärungen und Verträge – soweit möglich – so anzupassen, dass diese den Anforderungen des chinesischen Datenschutzrechts genügen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir so eine in Aufwand und Umsetzung maßgeschneiderte Datenschutzlösung für Ihr Unternehmen in China.

Unsere Dienstleistungen rund um Ihren Datenschutz

Für Konzerne und Unternehmensgruppen aber auch für mittelständische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China, als auch für Unternehmen, die in oder mit China Geschäfte machen ist es besonders wichtig, deren Datenschutzmanagementsysteme und Datenschutzmaßnahmen an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anzupassen, um deren Datenschutzkonformität (auch) in China sicherzustellen. Wir unterstützen Sie hierbei mit folgenden Dienstleistungen:

Rechtsberatung für Unternehmen und externe Datenschutzbeauftragte im Bereich Datenschutz und Datensicherheit (Praktische Empfehlungen, Unterstützung bei Identifizierung der datenschutzrechtlichen Pflichten)

Prüfung der datenschutzrechtlichen Unternehmensorganisation und des Datenschutzniveaus in Ihrem Unternehmen (TOMs, Fokus auf die Organisation und Maßnahmen, Empfehlungen zur Optimierung)

Durchführung von Risk Assessments & Datenschutzaudits (Compliance Audits) nach Art. 54 GSPD

Durchführung vom Daten-Mapping & Prüfung von datenschutzrelevanten Dokumenten und Prozessen (Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen, usw.)

Beratung bei der Auftragsverarbeitung & Entwurf und Anpassung von Datenverarbeitungsverträgen und anderen Dokumenten

Formulierung und Begleitung bei der Umsetzung von technisch- organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

Bestätigung der Implementierung der durch uns empfohlenen TOMs in Zusammenarbeit mit Ihren IT- und Datenschutzmitarbeitern und Ausstellung einer entsprechenden Implementierungsbestätigung, mit welcher Sie die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens Ihren Kunden gegenüber nachweisen können

WeiterE Expertise

ombudsanwalt

Aufgrund unserer 25-jährigen Erfahrung mit Compliance-Fällen und Hinweisgebern in China sind wir davon überzeugt, dass Hinweisgebersysteme europäischer Unternehmen in China am effizientesten in Zusammenarbeit mit einem externen Ombudsanwalt um- und einzusetzen sind!

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