
Artikel von Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Mit Wirkung zum 1. Februar 2026 ist in der VR China der neue Katalog der für ausländische Investitionen geförderten Industrien („Positivliste“) in Kraft getreten, welcher die bisher gültige Fassung aus dem Jahr 2022 ersetzt.
Das Ziel der neuen Positivliste ist Förderung und Lenkung ausländischer Investitionen in bestimmte Industrien und Regionen. Ausländische Investitionen sollen grundsätzlich weiter gefördert werden, aber eben nur in ausgewählten Industrien und nicht flächendeckend, sondern nur in den noch entwicklungsbedürftigen Regionen von Zentral-, West- und Nordostchina und Hainan.
Mit insgesamt 1.679 Industriebereichen ist die Positivliste so umfangreich wie nie zuvor, was insbesondere in Bezug auf die 205 neu hinzugekommenen Industriebereiche ausländischen Investoren neue und zudem staatlich geförderte Betätigungsfelder in China eröffnet.
Die Positivliste enthält viele der sog. Würgegrifftechnologien, d.h. kritische Schlüsseltechnologien, bei denen China vom Ausland abhängig ist und die daher als geopolitische Hebel gegen China eingesetzt werden könnten.
Ausländische Investoren, die in einen der auf der Positivliste aufgeführten Industriebereiche investieren, können u.a. folgende Förderungen beantragen:
- Bevorzugte Gewährung von Landnutzungsrechten mit bis zu 30% Preisermäßigung sowie die Inanspruchnahme verschiedener Modelle zur Landnutzung;
- Reduzierte Körperschaftssteuer von 15% statt 25% bei Investitionen in den westlichen Regionen und in der Provinz Hainan;
- 0% Importzölle auf Maschinen für Eigenbedarf;
- 10% Steuererleichterung bei reinvestierten Gewinnen.
Ausländische Investoren sollten die Positivliste als „regulatorische Roadmap“ und „Technologie- und Innovationskompass“ für deren zukünftige unternehmerische Tätigkeit in China, aber auch als Risikoindikator für bestehendes Geschäft begreifen und sich mit der neuen Positivliste intensiv auseinandersetzen.
Mehr Informationen zu den Inhalten der Positivliste sowie dazu, welche Vorteile Investitionen in den aufgelisteten Industriebereichen bzw. Regionen für ausländsiche Investoren bringen, lesen Sie in unserem Artikel, den Sie über den nachstehenden Button „Zum Artikel“ abrufen können.
Sollten Sie zu der Positivliste oder anderen Rechtsthemen mit China-Bezug Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail unter info@bktlegal.comzu kontaktieren!
Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Ihr Burkardt & Partner Team