
Artikel von Burkardt & Partner Rechtsanwälte
Vor dem Hintergrund des starken Rückgangs von ausländischen Direktinvestitionen haben verschiedene zentrale Behörden am 27. Juni bzw. am 7. Juli 2025 zwei neue Regelungen zur Förderung der Reinvestitionen von Gewinnen erlassen, auf Basis derer ausländische Unternehmen bei der Reinvestition der durch deren Tochtergesellschaften in China erzielten Gewinne Steuern sparen können.
Durch die Bekanntmachung [2025] Nr. 2 über die steuerliche Anrechnung für Direktinvestitionen ausländischer Investoren mittels ausgeschütteter Gewinne („Bekanntmachung“) vom 27. Juni 2025 wird eine Steuerpräferenzpolitik eingeführt, die ausländische Investoren dazu anregen soll, Gewinne, die deren Tochtergesellschaften in China erwirtschaftet haben, in China zu reinvestieren, anstatt diese ins Ausland auszuschütten.
Nach der Bekanntmachung werden ausländischen Investoren, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 die Gewinne deren Tochtergesellschaften in China für eine „qualifizierte Investition“ in China wiederverwenden, eine Steuergutschrift in Höhe von 10 % des reinvestierten Betrages auf die zu zahlende Quellensteuer angerechnet.
Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen wirkt die Bekanntmachung nicht nur Steuer aufschiebend, sondern bewirkt einen echten Steuererlass, der zu Steuereinsparungen führt.
Die zweite Regelung ist die Mitteilung [2025] Nr. 928 über die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Förderung der Inlands-Reinvestition ausländisch-investierter Unternehmen („Mitteilung“) vom 7. Juli 2025.
Die Mitteilung enthält insgesamt 12 Maßnahmen, nach denen ausländische Investoren, die ihre Gewinne in China reinvestieren, u.a. eine verbesserte administrative Unterstützung für deren Reinvestitionsprojekte, eine vereinfachte Lizenzierung und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, eine flexiblere Bodennutzung, Finanz- und Devisenerleichterungen, als auch andere Vorteile genießen.
Mehr Informationen zu den Inhalten der zwei Regelungen, einschließlich der Voraussetzungen für die Geltendmachung der Steuererleichterung, finden Sie in unserem Artikel unter dem nachstehenden roten Button „Zum Artikel“.
Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder zu anderen Rechtsthemen mit China-Bezug haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren!
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Ihr Burkardt & Partner Team