Nahendes Ende der Frist zur Anpassung der Corporate-Governance-Struktur von Joint Ventures in China
Investoren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen am 1. Januar 2020 ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) mit einem chinesischen Partner in China gegründet haben, müssen, soweit noch nicht geschehen, bis zum 1. Januar 2025 die Gesellschaftssatzung, den Joint-Venture-Vertrag und andere Gründungsdokumente ihres Unternehmens an die Bestimmungen des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen und des Gesellschaftsgesetzes der VR China anpassen.




