
Am 1. August 2024 ist in China die „Verordnung zur Überprüfung des fairen Wettbewerbs“ („Verordnung“) in Kraft getreten.
Die Verordnung verbietet grundsätzlich alle Formen von Vergünstigungen, Anreizen und Subventionen („Vergünstigungen“) an bestimmte Unternehmen, die keine Rechtsgrundlage in Gesetzen oder Rechtsverordnungen bzw. einer Genehmigung durch den Staatsrat haben.
Nach der Verordnung können die mit der lokalen Regierung oder der Industriezone abgeschlossenen Investitionsverträge, in denen die Vergünstigungen vereinbart wurden bzw. zukünftig vereinbart werden sollen, auf Lauterkeit überprüft und im Fall der Gewährung von rechtsgrundlosen Vergünstigungen für ungültig erklärt werden.
Im Ergebnis besteht für alle Unternehmen die rechtsgrundlosen Vergünstigungen erhalten sollen das Risiko, dass diese Unternehmen die rechtsgrundlosen Vergünstigungen nicht erhalten.