Sicherheitsbewertung für grenzüberschreitende Datentransfers aus China
Am 7. Juli 2022 hat die CAC die Maßnahmen zur Sicherheitsbewertung der grenzüberschreitenden Datenübermittlung veröffentlicht, die bereits am 1. September 2022 in Kraft getreten sind. Die Maßnahmen legen Schwellenwerte für die grenzüberschreitende Datenübermittlung fest und regeln das sog. Selbstbewertungsverfahren, sowie das von der CAC durchzuführende Sicherheitsbewertungsverfahren einschließlich der der CAC vorzulegenden Dokumente.
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