
Am 1.9.2021 ist das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Volksrepublik China („GSPD“) in Kraft getreten. Ähnlich wie die DSGVO, zielt das GSPD u. a. darauf ab, personenbezogene Daten und Personen, auf die sich diese beziehen, zu schützen und gesetzliche Standards für Verarbeitungen personenbezogener Daten festzulegen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den Regelungen in der Volksrepublik China („VR China“ oder „China“) und erläutert ausgewählte Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich zur DSGVO
In Zusammenarbeit mit Jürgen Recha, Geschäftsführer der datarev GmbH haben wir, die für Sie wichtigsten Informationen kompakt in einer Gegenüberstellung des chinesischen Datenschutzrechts mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) zusammengefasst.
Ihr Burkardt & Partner Team