
Artikel von rainer Burkardt in der Fachzeitschrift ChinaContact
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten („LkSG“) verpflichtet deutsche Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten nachzukommen. Dies bedeutet, dass nicht nur direkte Lieferanten, sondern auch mittelbare Zulieferer auf potenzielle Risiken hin überprüft werden müssen.
Auch wenn das LkSG ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gilt, sind auch kleinere Unternehmen betroffen. Sie sollten sicherstellen, dass sie ihre Risikoanalyse systematisch durchführen, um nicht unerwartet in Konflikt mit den gesetzlichen Anforderungen zu geraten.
Unternehmen sollten daher prüfen, ob Handlungsbedarf besteht, und eine Risikoanalyse durchführen und evtl. weitere Maßnahmen ergreifen. Hierfür empfehlen wir ein dreistufiges Verfahren: Zunächst wird die supranationale Gesetzgebung analysiert, anschließend deren nationale Umsetzung betrachtet und schließlich die praktische Situation bewertet.
Was genau das für die Lieferantenbeziehungen deutscher Unternehmen mit China bedeutet und welche Herausforderungen sowie rechtlichen Aspekte Unternehmen berücksichtigen sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Ihr Burkardt & Partner Team