
Artikelserie von Rainer Burkardt & Ondrej Zapletal
Seit der Jahrtausendwende verschiebt sich der Fokus Chinas langsam, aber beständig von einem „Wachstum-um-jeden Preis“ zu einem nachhaltigeren und ESG-orientierten Ansatz. Motiviert durch steigende Umwelt- und Gesundheitskosten hat die Zentralregierung Ziele festgelegt, um Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu reduzieren und Umwelt-, Sozial- sowie Governance-Ziele („ESG“) umzusetzen.
Diese Ziele manifestieren sich u.a. in den Regulierungen im Bereich ESG und ESG-Berichterstattung.
Aktuell bilden die am 17. Dezember 2024 erlassenen „Grundlegenden Standards für die Offenlegung der Informationen über Unternehmensnachhaltigkeit“ die Grundlage für die ESG-Berichterstattung in China.Diese weisen zwar gewisse Gemeinsamkeiten mit der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf. Doch gibt es auch grundlegende Unterschiede. Während die CSRD auf verpflichtende, zentral gesteuerte Standards setzt, entwickelt China derzeit ein eigenes System mit „China-zentrierter“ Anpassung internationaler Rahmenwerke.
Wie gestaltet sich der aktuelle ESG-Rechtsrahmen in China und welche Unternehmen sind in China zur ESG-Berichterstattung verpflichtet? Was sind die grundlegenden Unterschiede zwischen den chinesischen ESG-Standards und der europäischen CSRD? Und vor allem: was sollten europäische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China nun tun?
Antworten auf diese und andere wichtige Fragen finden Sie in unserem aktualisierten dreiteiligen ESG-Artikel, der von HAUFE Verlag veröffentlicht wurde.
Die drei Artikel finden Sie zum Download unter den nachstehenden roten „Buttons“.
Sollten Sie zu ESG oder anderen Themen mit China-Bezug Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail unter info@bktlegal.com zu kontaktieren!
Ihr Burkardt & Partner Team