
dreiteiliger Beitrag von Rainer Burkardt und Ondrej Zapletal publiziert durch die IHK Stuttgart
Die lange erwartete Novelle des Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China wurde am 29. Dezember 2023 veröffentlicht und ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Die Novelle ist die erste größere Überarbeitung des Gesetzes seit 2005 und hat signifikante Auswirkungen auf alle Gesellschaften in China, einschließlich Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.
Das Gesetz sieht eine Reihe von zwingenden Neuerungen mit unmittelbarem Handlungsbedarf vor, die ausländische Investoren und Geschäftsführer vor Ort kennen sollten.
Da das Gesellschaftsgesetz selbst keine Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Vorschriften vorsieht, müssen Unternehmen grundsätzlich seit dem 1. Juli 2024 alle Neuerungen berücksichtigen. Investoren und Geschäftsführer von Gesellschaften in China sollten sich daher mit den zwingenden Neuerungen vertraut machen, um die notwendigen Änderungen in der Gesellschaftssatzung und -organisation vornehmen zu können.
In unserem dreiteiligen Beitrag mit dem Titel “Große Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China”, der auf der Webseite der IHK Stuttgart publiziert wurde, fassen wir für Sie die praxisrelevantesten Neuerungen des novellierten Gesellschaftsgesetzes kompakt zusammen und geben Empfehlungen zu deren Implementierung.
In Teil I des Beitrages „Zwingende Regelungen mit Handlungsbedarf (Auswahl)“ erläutern wir einige zwingende Neuerungen, welche einen unmittelbaren Handlungsbedarf mit sich bringen können und daher zeitnah geprüft werden sollten.
In Teil II „Weitere wichtige Neuerungen, die ausländische Gesellschafter kennen müssen“ behandeln wir andere wichtigen Neuerungen, einschließlich der Gesellschafterhaftung, der Erweiterung des qualifizierten Personenkreises für die Funktion des Legal Representatives und den Ausnahmen von der Pflicht zur Einrichtung eines Aufsichtsrats.
In Teil III „Pflichten und erweiterte Haftung von Direktoren, Aufsichtsräten und leitenden Angestellten“ geben wir einen Überblick über die erweiterten Pflichten und Haftung von Direktoren, Aufsichtsräten und leitenden Angestellten, und geben Empfehlungen zur Minderung der Haftungsrisiken.
In unserem Beitrag beschränken wir uns nicht darauf, die Gesetzesänderungen wortwörtlich wiederzugeben, sondern ordnen diese im Vergleich zu den vorherigen Gesetzesfassungen historisch und systematisch ein und, basierend auf unserer 27-jährigen Praxiserfahrung, geben Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Neuerungen in Ihrem Unternehmen.
Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Ihr Burkardt & Partner Team