
Am 1. November 2021 ist das „Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz persönlicher Daten“ (GSPD) in Kraft getreten. Ähnlich wie die „EUDatenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) zielt das GSPD unter anderem darauf ab, persönliche Daten zu schützen und gesetzliche Standards für deren Verarbeitung festzulegen.
Unser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten der Datenverarbeiter und stellt die wesentlichsten Unterschiede zwischen dem GSPD und der EU-DSGVO übersichtlich in einer Tabelle dar.
Abschließend geben die Autoren Empfehlungen zur Überprüfung, ob und inwieweit Handlungsbedarf besteht, als auch zur Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Ihr Burkardt & Partner Team