
Artikel von Alissa Tatschner & Rainer Burkardt in der Fachzeitschrift China Insight
Hinweisgebersysteme ermöglichen es Mitarbeitern und Geschäftspartnern, auf Missstände oder Regelverstöße hinzuweisen, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen. Dies hilft Unternehmen, Verstöße frühzeitig intern aufzudecken und zu beheben, bevor Behörden eingreifen oder Reputationsschäden entstehen.
Unternehmen werden unter anderem durch das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Das stellt insbesondere Mittelständler sowie Firmen mit Tochtergesellschaften und Partnern im Ausland vor Herausforderungen. Doch auch in China sind Unternehmen gut beraten, proaktiv Hinweisgebersysteme einzuführen, um künftigen Regulierungen und internationalen Standards gerecht zu werden.
Haben Sie Fragen zur Einführung Ihres Hinweisgebersystems in der VR China? Kontaktieren Sie uns unter info@BKTlegal.com! Burkardt & Partner Rechtsanwälte steht Ihnen ab sofort auch als externer Ombudsanwalt zur Entgegennahme und Bewertung von Hinweisen im Rahmen Ihres Hinweisgebersystems zur Verfügung. Mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen als Ombudsanwalt in China finden Sie hier.
Ihr Burkardt & Partner Team