
Artikel von Burkardt & Partner Rechtsanwälte
In unserem Artikel „Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters – Implikationen für Arbeitgeber“ haben wir Sie über die Anhebung des Renteneintrittsalters ab dem 1. Januar 2025 und die daraus folgenden Auswirkungen für Unternehmen in der VR China informiert.
Auch wenn das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben wird, wächst mit der schnell alternden Gesellschaft in der VR China auch der Anteil an Personen, die nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterhin einer Beschäftigung nachgehen.
Da nach chinesischem Recht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bzw. durch das Beziehen einer Rente durch den Arbeitnehmer endet, haben Beschäftigte, die nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterarbeiten, grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf den in China stark ausgeprägten gesetzlichen Arbeitnehmerschutz, einschließlich Kündigungsschutz und Anspruch auf Abfindung, Ruhezeiten und Urlaub.
Am 1. Juli 2026 sind nunmehr die Übergangsbestimmungen zum Schutz der grundlegenden Rechte und Interessen von Beschäftigten über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter („Bestimmungen“) in Kraft getreten.
Die Bestimmungen schaffen erstmals einen eigenständigen gesetzlichen Schutz für Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterhin in China gegen Vergütung beschäftigt sind.
Vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen war die Rechtslage in vielen Fragen unklar. Durch die neuen Bestimmungen werden nun die rechtlichen Fragen unter anderem zu Beschäftigungs- und Urlaubsansprüchen sowie zur Arbeitsunfall-, Renten- und Krankenversicherung geregelt. Für Unternehmen, die Personen über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter beschäftigen, welche vor dem 1. Juli 2026 eingestellt wurden, besteht daher konkreter Handlungsbedarf.
In unserem neuen Artikel zu den Bestimmungen stellen wir die rechtlichen Änderungen dar, beschreiben die Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Unternehmen, erläutern die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Ausländern und geben Empfehlungen, welche Maßnahmen betroffene Unternehmen jetzt ergreifen sollten.
Unseren Artikel zu den Bestimmungen können Sie über den nachstehenden Button „Zum Artikel“ abrufen.
Wir wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Sollten Sie zu diesem oder anderen Rechtsthemen mit China-Bezug Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail unter info@bktlegal.com zu kontaktieren!
Ihr Burkardt & Partner Team