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Oktober 2021 Artikel im ChinaContact

Zwang zur Zweigstellengründung?

Am 24. August 2021 wurde die „Verordnung zur Regulierung und Verwaltung von Markteinheiten“ veröffentlicht. Die auf nationaler Ebene erlassene Verordnung tritt zwar erst zum 1. März 2022 in Kraft, jedoch haben die Behörden in einigen Provinzen bereits mit der Umsetzung begonnen.

Die Verordnung normiert für Marktteilnehmer eine vereinheitlichte Pflicht zur Eintragung einer Zweigstelle und ist für alle Unternehmen relevant, die in der VR China Mitarbeiter im Außendienst beschäftigen bzw. in einer Zweigstelle „Geschäftstätigkeiten“ ausüben.

In der VR China gibt es nur einen registrierten Unternehmenssitz und alle Mitarbeiter, inkl. der Außendienstmitarbeiter, müssen an diesem Unternehmenssitz arbeiten. Eine dauerhafte oder auf Dauer angelegte unternehmerische Tätigkeit von Mitarbeitern außerhalb des registrierten Unternehmenssitzes ist ohne eine entsprechend angemeldete Zweigniederlassung nicht erlaubt. 

Chinas Behörden gehen bereits seit Ende 2020 verstärkt gegen Unternehmen vor, die dauerhaft Mitarbeiter ohne registrierte Zweigstellen in anderen Städten beschäftigen. Allerdings haben sich die Kontrollen kürzlich intensiviert und Unternehmen werden derzeit zunehmend direkt von Behörden aufgefordert, ihre Geschäftsaktivitäten außerhalb des Unternehmenssitzes als Zweigstelle zu registrieren. 

In unserem Artikel im ChinaContact finden Sie wichtige Leitpunkte und praxisnahe Informationen, die Ihnen dabei helfen sollen, festzustellen, ob Ihr Unternehmen der Pflicht zur Eintragung einer Zweigstelle unterliegt und welche Strafen für deren Nichteinhaltung drohen. 

Sollten Sie Fragen zur Zweigstellengründung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! 

Ihr Burkardt & Partner Team