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12. Dezember 2023 Artikel

Anmerkungen zum Entwurf der CAC-Bestimmungen zur Regulierung und Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs: Kommen die erhofften Ausnahmen von den bestehenden strengen GSPD-Regelungen?

Am 28. September 2023 hat die Cyberspace Administration of China („CAC“) die Bestimmungen zur Regulierung und Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs (Entwurf zur Stellungnahme) (kurz “Entwurf“) veröffentlicht.

Der Entwurf hat bei ausländischen Investoren große Hoffnungen auf eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Datentransfers aufkommen lassen. Dies insbesondere aufgrund von Art. 4 des Entwurfs, der eine signifikante Lockerung des aktuell geltenden strengen Regimes nach dem Gesetz zum Schutz von personenbezogenen Daten enthält.

Art. 4 des Entwurfs sieht vor, dass unter bestimmten Umständen für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten weder die CAC-Sicherheitsbewertung noch die Zertifizierung zum Schutz personenbezogener Daten noch der Abschluss eines CAC-Standardvertrags erforderlich ist!

Warum der Entwurf, dessen Frist zur Abgabe von Stellungnahmen am 15. Oktober 2023 abgelaufen ist, nicht in der derzeit vorliegenden Fassung kommen wird, lesen Sie in unserem Artikel HIER.

Wegen der Wichtigkeit dieses Themas hat ein Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 5. Dezember 2023, den Sie HIER finden, auf unseren Artikel Bezug genommen.

Wir wünschen Ihnen eine erhellende Lektüre!

Ihr Burkardt & Partner Team