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28. Juni 2023 Webinar

Rechtsvergleich des chinesischen Standardvertrages und der EU-DSGVO- Standardvertragsklauseln - Implikationen für den Datenaustausch zwischen Unternehmen in China und der EU

Am 1. Juni 2023, fast zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-DSGVO Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, treten in China die Maßnahmen zum Standardvertrag für die grenzüberschreitende Datenübermittlung personenbezogener Daten („Maßnahmen“) in Kraft.

Nach dem Inkrafttreten der Maßnahmen dürfen Verarbeiter Namen, Geburtsdatum, Kontonummer und andere personenbezogene Daten u.a. auf Basis eines mit dem Datenempfänger im Ausland abgeschlossenen Standartvertrages ins Ausland übermitteln.

Obwohl die Inhalte des chinesischen Standardvertrags und der EU-Standardvertragsklauseln auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, weisen die Klauseln wichtige Unterschiede auf, die Verarbeiter personenbezogener Daten kennen sollten, da diese in der Praxis zu Konflikten und kontroverser Anwendung führen können.

Für in China tätige Tochterunternehmen, die personenbezogene Daten in die EU an ihre Mutterhäuser in der EU übermitteln wollen bzw. fuer Geschäftspartner in der EU, die personenbezogene Daten nach China übermitteln, stellt sich nun die Frage, ob bzw. inwieweit der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln gleichzeitig abgeschlossen werden können und welche Folgen sich daraus ergeben.

Im Rahmen eines durch das China-Netzwerk Baden-Württemberg (CNBW) organisierten  Webinars am 28. Juni 2023 in der Zeit von 8:30 – 10:00 Uhr (MESZ) / 14:30 – 16:00 Uhr (CST) stellen Herr Rainer Burkardt, Head of Practice bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte in Shanghai, und Herr Jürgen Recha, Geschäftsführer der interev GmbH, die wichtigsten Unterschiede zwischen dem chinesischen Standardvertrag und der EU-Standardvertragsklauseln dar und zeigen rechtliche Lösungen für einen Datentransfer zwischen China und der EU auf, der sowohl den Anforderungen des chinesischen Standardvertrages als auch denen der EU-Standardvertragsklauseln gerecht wird.

Das Webi­nar wird durch CNBW über eventbride kostenlos angeboten. Zur Anmeldung gelangen Sie HIER.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Als Vorbereitungslektüre empfehlen wir folgende Artikel, die unserer erstes Webinar zu diesem Thema zusammen fassen: ,,Das neue chinesische Datenschutzrecht und die europäische DSGVO im Rechtsvergleich‘‘

Maßnahmen zum Standardvertrag für grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten – Voraussetzungen für die Datenübermittlung aus China“.

Sollten Sie schon jetzt zum Datenschutzrecht in China oder Übermittlung personenbezogener Daten aus China Fragen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail unter

Ihr Burkardt & Partner Team