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29. Juni 2023 Webinar

Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten - Update und Neuerungen zum Standardvertrag in China

Während Datenschutz in der Volksrepublik China lange Zeit eine eher untergeordnete Rolle spielte, hat sich die Gesetzeslage am 1. November 2021 mit der Einführung des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten („GSPD“) rasant geändert. Die Verabschiedung des GSPD hat erhebliche Auswirkungen auf alle Unternehmen, die in diesem interessanten und herausfordernden Markt aktiv sind. In unserem ersten Webinar zum Thema "Neues Datenschutzgesetz in China - eine Risikobewertung" vom 28. September 2021, haben wir bereits über die wichtigsten Inhalte des GSPD und deren Unterschiede zur EU-DSGVO informiert.  

Sie waren nicht dabei? Kein Problem: Lesen Sie HIER nochmals alles über die wichtigsten Unterschiede zwischen der EU-DSGVO und dem GSPD.

Am 24. Februar 2023 hat die Cyberspace Administration of China („CAC“), mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des GSPD, die endgültige Fassung der Maßnahmen zum Standardvertrag für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten veröffentlicht.

Nach dem Inkrafttreten der Maßnahmen am 1. Juni 2023, dürfen Verarbeiter personenbezogener Daten u.a. auf Basis eines mit dem Datenempfänger im Ausland abgeschlossenen Standartvertrages ins Ausland übermitteln.

Unternehmen in China und deren Mutterhäuser bzw. Geschäftspartner in der EU, die personenbezogene Daten in die EU bzw. nach China übermitteln wollen, stehen nun vor der Frage, ob und inwieweit der chinesische Standardvertrag und die EU-Standardvertragsklauseln gleichzeitig verwendet werden können und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

In unserem Webinar am 29. Juni 2023 von 09:00 – 10:00 MESZ, informieren wir Sie gemeinsam mit unseren Rechtsexperten Herrn Rainer Burkardt, Head of Practice bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte in Shanghai, und Herrn Jürgen Recha, Geschäftsführer der interev GmbH, über die wichtigsten Unterschiede zwischen dem chinesischen Standardvertrag und den EU-Standardvertragsklauseln und stellen mögliche rechtliche Lösungen für den Datentransfer zwischen China und der EU vor.

Das Webinar wird durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA über GoTo Webinar kostenlos angeboten.

Zur Anmeldung gelangen Sie HIER.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Als Vorbereitungslektüre empfehlen wir unseren Artikel: Maßnahmen zum Standardvertrag für grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten – Voraussetzungen für die Datenübermittlung aus China“.

Sollten Sie schon jetzt zum Datenschutzrecht in China oder Übermittlung personenbezogener Daten aus China Fragen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail unter

Ihr Burkardt & Partner Team