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25. Mai 2021 Q&A

Q&A aus dem Webinar: Exportkontrolle in China

Rainer Burkardt, Head of Practice von Burkardt & Partner Rechtsanwälte, stellte am 17. Mai, 2021 zusammen mit Frau Eva Rehberg, Partnerin bei Ebner Stolz, im Rahmen eines Webinars das neue Exportkontrollrecht der VR China vor. 

 

Wir möchten uns herzlich bei allen 272 Teilnehmern für das große Interesse bedanken! Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Webinar nachstehend zusammengefasst:

 

Frage: Bezieht sich die chinesische Exportkontrolle nur auf gelistete Personen/Unternehmen und ausschließlich chinesische Produkte auch im Re-Export? D.h. Wird man vom chinesischen Recht betroffen, wenn man z. B. neben chinesischen Produkten auch europäische Produkte vertreibt? Sind diese nach chinesischem Recht zu prüfen?

Burkardt & Partner: Das chinesische Exportkontrollgesetz (EKG) bezieht sich lediglich auf aus China exportierte (bzw. auf aus einem Drittland re-exportierte) genehmigungspflichtige Güter. Güter mit anderer Herkunft unterliegen nicht der chinesischen Exportkontrolle. Das EKG betrifft im Allgemeinen alle Personen, die in den persönlichen Anwendungsbereich des EKG fallen, ohne Erfordernis einer Auflistung. D.h. das EKG ist für europäische Unternehmen immer dann relevant, wenn diese Güter mit chinesischer Herkunft vertreiben.

 

Frage: Können Sie bitte etwas zum Austausch von reglementierten Informationen zwischen chinesischen und deutschen Mitarbeitern in einem Joint Venture sagen? Wäre dieser Austausch genehmigungspflichtig?

Burkardt & Partner: Zur Frage einer Bereitstellung von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Informationen innerhalb eines Unternehmens enthält das chinesische Exportkontrollgesetz (EKG) keine spezifische Regelung. Nach dem EKG gilt jedoch, dass wenn Informationen der Exportkontrolle unterliegen, wie dies bei Informationen oder Daten, die kontrollierte Güter betreffen, der Fall ist, dann ist die Bereitstellung solcher Daten genehmigungspflichtig. Bei strenger Auslegung des Exportkontrollgesetztes könnte auch eine Bereitstellung von entsprechenden Informationen in einem JV der chinesischen Exportkontrolle unterliegen.

 

Frage: Wenn chinesische Komponenten in deutschen Produkten verbaut werden, unterliegen diese Produkte einer Genehmigungspflicht? Sind in dem chinesischen Exportkontrollrecht ,,de minimis‘‘ Regelungen vorgesehen?

Burkardt & Partner: Die aktuell geltende Fassung des Exportkontrollgesetzes (EKG) sieht keine ,,de minimis'' Regelung vor. Der Gesetzentwurf des EKG vom 16. Juni 2017 hat in Art. 64 vorgesehen, dass auch die Wiederausfuhr von kontrollierten Gütern oder ausländischen Produkten, die zu einem bestimmten Prozentsatz kontrollierte chinesische Güter enthalten, der Exportkontrolle unterliegen. Dieser Satz wurde jedoch in die Fassung des aktuellen EKG nicht aufgenommen. Da zu dieser legislativen Änderung keine offizielle Erklärung veröffentlicht wurde, lässt sich das EKG leider nicht eindeutig interpretieren und die diesbezügliche Anwendung des EKG in der Praxis bleibt abzuwarten.

 

Sollten Sie weitere Fragen zum chinesischen Exportkontrollgesetz und dessen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren!

 

Ihr Burkardt & Partner Team