7. Februar 2024 Artikel
Novelle des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China
Am 1. Januar 2024 ist die 5. Novelle des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China in Kraft getreten. Die Novelle enthält wesentliche Änderungen der Bestimmungen zu Zivilverfahren mit Auslandsbezug. Dies betrifft u.a. ausländische Unternehmen, die an einem Zivilprozess in China beteiligt sind.
Die Novelle erweitert die Zuständigkeit der chinesischen Gerichte und räumt diesen mehr Entscheidungsfreiheit in Fällen mit Auslandsbezug ein. Das novellierte Gesetz gewährt zudem Vertragsparteien mehr Flexibilität bei der Auswahl des Gerichtsstandortes.
Wichtig für ausländische Unternehmen sind insbesondere die neuen Möglichkeiten der Zustellung von Gerichtsurkunden, wie z.B. Klageschriften. Diese können nun an Tochtergesellschaften, Repräsentanzen und gesetzliche Vertreter ausländischer Unternehmen in China zugestellt werden.
Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen dieser Novelle auf Ihr Unternehmen in unserem Artikel, den Sie HIER als pdf finden!
Ihr Burkardt & Partner Team