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4. Mai 2022 News

Vereinfachte Designanmeldung und besserer Schutz geistigen Eigentums in China durch Beitritt Chinas zum Haager Abkommen

am 5. Februar 2022 ist die Volksrepublik China (,,China‘‘) dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (,,Haager Abkommen‘‘) beigetreten. 

Mit Chinas Beitritt zum Haager Abkommen werden ab dem 5. Mai 2022 internationale Designanmeldungen in China und von China aus schneller und einfacher möglich sein, wie die World Intellectual Property Organization (WIPO) mitteilte.

Um die Anforderungen des Beitritts zum Haager Abkommen zu erfüllen, musste das bestehende chinesische Patentrecht angepasst werden. Das zum vierten Mal überarbeitete Patentrecht, welches zum ersten 1. Juni 2021 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, über die wir Sie hiermit gerne informieren möchten.

Eine der wichtigsten Änderungen des chinesischen Patentrechts ist die Möglichkeit der Anmeldung von Teilmustern von Erzeugnissen. Nach dem bis zum 1. Juni 2021 geltenden alten Patentrecht wurde nur die Anmeldung von Gesamtmustern möglich. Durch die Anmeldung von Teilmustern von Erzeugnissen kann nach der neuen Fassung des Patentrechts auch den wichtigsten Musterelementen Schutz gewährt werden. Somit kann verhindert werden, dass Wettbewerber nur die wichtigen Elemente eines Musters nachahmen und somit den Designschutz umgehen.

Das neue Patentrecht legt in Art. 20 fest, dass ein Patent (inkl. Erfindungen, Gebrauchs- und Geschmacksmustern) nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angemeldet, erteilt und umgesetzt werden soll. Diese neue Vorschrift soll missbräuchliche Anmeldungen, etwa durch Fälschung von Versuchsdaten, verhindern.

Gemäß der neuen Ausnahmeregelung in Art. 24 erfüllt ein Patent auch dann die Neuheitsanforderung, wenn es während eines nationalen Notstands oder einer außergewöhnlichen Situation innerhalb von sechs Monaten vor dem Anmeldetag im öffentlichen Interesse offenbart wurde. Damit trägt der chinesische Gesetzgeber u.a. den besonderen Anforderungen in Krisensituationen, wie bspw. der Coronapandemie, Rechnung.

Die Schutzdauer von Geschmacksmustern wurde gem. Art. 42 von 10 auf 15 Jahre verlängert. Zudem wurden die Fristen des Art. 30 für die Einreichung eines Prioritätsbelegs geändert und betragen nun für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen 16 Monate und für Geschmacksmusteranmeldungen 3 Monate jeweils ab dem ersten Anmeldetag.

Auch in Bezug auf die Inlandspriorität gibt es Änderungen: Gemäß Art. 29 kann eine Geschmacksmusteranmeldung nun innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmeldetag eine inländische Priorität beanspruchen, was bisher nur für Erfindungs- und Gebrauchsmusteranmeldungen galt. Hierdurch können Anmelder Fehler, etwa bei der Zurückweisung oder vermeintlicher Zurücknahme der ersten Geschmacksmusteranmeldung, beheben, indem diese eine neue Geschmacksmusteranmeldung unter Inanspruchnahme der Inlandspriorität einreichen.

Auch die Streitbeilegung wurde überarbeitet und Art. 52 sieht nunmehr auch die Möglichkeit einer Mediation bei der zuständigen chinesischen Patentbehörde vor. Weiterhin wurden die Prüfpflichten und Sanktionen bei Patentrechtsverletzungen verschärft. Mit der Änderung des Patentgesetzes wird ein neues System für die Bestimmung des Schadensersatzes eingeführt. Gleichzeitig wurde die Höhe des Schadensersatzes für die Fälle erhöht, in denen der Verlust des Rechtsinhabers, der vom Verletzter erzielte Gewinn oder die Höhe der Patentlizenzgebühr schwer zu beziffern sind, indem die Untergrenze des Schadensersatzes auf CNY 30,000.- und die Obergrenze auf CNY 5 Millionen angehoben wurde.

Die neuen Regelungen des Patentrechts stärken die Schutzrechte an geistigem Eigentum und spiegeln die Bemühungen des chinesischen Gesetzgebers wider, das chinesische Patentsystem weiter auszubauen und international anschlussfähig zu gestalten.

Für europäische Unternehmen bedeutet der Beitritt Chinas zum Haager Abkommen, dass sie auch für eine erstmalige Anmeldung eines Designs/ Geschmacksmusters in beliebig vielen Vertragsstaaten Schutz beanspruchen können. Im Gegensatz zu anderen Systemen - wie bspw. dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken - verlangt das Haager Abkommen keine Basisanmeldung des Geschmacksmusters in einem Vertragsstaat als Voraussetzung für eine internationale Anmeldung.

Wird ein Design, Muster oder ein Modell über das Haager Abkommen bei der WIPO angemeldet, so teilt diese die Designanmeldung dem betroffenen Vertragsstaat „automatisch“ mit. Die Designanmeldung unterliegt der formellen Prüfung durch das chinesische Patentamt gemäß chinesischem Recht und kann bestätigt oder zurückgewiesen werden.

Obwohl das Haager System allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsparteien enthält, erlaubt es den einzelnen Ländern bestimmte Abweichungen nach dem nationalen Recht zu erklären. Um eine erfolgreiche Anmeldung des Geschmackmusters in China zu bewirken, wird eine Konsultation mit einem IP Anwalt vor Ort empfohlen.

Sollten Sie Fragen zu den neuen Schutzmöglichkeiten für Ihr geistiges Eigentum in China haben oder bisherige Anmeldungen überprüfen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr Burkardt & Partner Team