9. Oktober 2024 Rechtsnews
Nahendes Ende der Frist zur Anpassung der Corporate-Governance-Struktur von Joint Ventures in China
Investoren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen am 1. Januar 2020 ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) mit einem chinesischen Partner in China gegründet haben, müssen, soweit noch nicht geschehen, bis zum 1. Januar 2025 die Gesellschaftssatzung, den Joint-Venture-Vertrag und andere Gründungsdokumente ihres Unternehmens an die Bestimmungen des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen und des Gesellschaftsgesetzes der VR China anpassen.
Joint Ventures sollten u.a. die Bestimmungen über die Befugnisse, Aufgaben und Stimmrechte des Board of Directors, die Besetzung der Geschäftsführung, die gesetzliche Rücklage und die Gewinnausschüttung nach dem nunmehr geltenden Recht prüfen und soweit erforderlich anpassen.
Sollten Unternehmen die erforderlichen Anpassungen bis zum 1. Januar 2025 nicht vornehmen und im chinesischen Unternehmensregister eintragen lassen, werden die zuständigen Behörden ab dem 1. Januar 2025 zukünftige Anträge auf Eintragung von allen anderen Änderungen im Handelsregister nicht annehmen und eine entsprechende Ankündigung über den (negativen) Status des Unternehmens veröffentlichen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass diese negativ-gelisteten Unternehmen nicht in der Lage sein werden, Änderung des Stammkapitals, Wechsel im Board of Directors, Wechsel des Legal Representatives oder andere Änderungen, die nicht zur Anpassung der vorgenannten Gründungsdokumente an die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes der VR China über ausländische Investitionen und des Gesellschaftsgesetzes der VR China führen, im Unternehmensregister eintragen zu lassen.
Gesellschafter von Joint Ventures in China sollten daher so bald wie möglich die Gesellschaftsstrukturen und Gründungsdokumente ihrer Joint Ventures prüfen, und Verhandlungen mit dem Joint-Venture-Partner einleiten, um die erforderlichen Änderungen und deren Eintragung im Unternehmensregister idealerweise noch vor dem 1. Januar 2025 vornehmen zu können.
Dabei sollte nicht nur eine mögliche erforderliche Anpassung der Gesellschaftsstruktur und der entsprechenden Gründungsdokumente geprüft werden, sondern auch, ob die Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, darüber hinaus weitere Anpassungen erfordert. Informationen hierzu finden Sie in unserem Mandantenrundschreiben vom 9. Mai 2024 und in Teil I unseres Beitrages “Große Novelle des Gesellschaftsgesetzes der VR China” mit der Zusammenfassung der zwingenden Neuerungen mit Handlungsbedarf. Diesen Beitrag finden Sie HIER.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder unsere Unterstützung bei der Prüfung und Anpassung Ihrer Joint Venture Gründungsdokumente benötigen, so zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail unter info@bktlegal.com zu kontaktieren!
Ihr Burkardt & Partner Team