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30. August 2022 Artikel

„Lieferkettencompliance im Chinageschäft – Ombudsanwalt als Lösung?“

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (,,LkSG“) hat der deutsche Gesetzgeber Unternehmen erstmals direkt in die Verantwortung genommen und sie zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung gesetzlich definierter Sorgfaltspflichten aufgefordert. 

Zu den Kernsorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um menschen- und umweltrechtliche Risiken in Lieferketten zu identifizieren, zu vermeiden und langfristig zu minimieren.

Darüber hinaus verpflichtet das LkSG zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, welches Hinweise auf Risiken und Rechtsverletzungen ermöglichen soll.

In unserem Artikel auf der Investmentplattform China/Deutschland finden Sie praktische Informationen u.a. zu den Risikobereichen in China, was bei der Umsetzung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems in China zu beachten ist sowie welche Vorteile die Einbindung eines lokalen Ombudsanwalts mit sich bringt.

Den gesamten Artikel ,,Lieferkettencompliance im Chinageschäft – Ombudsanwalt als Lösung? ‘‘ finden Sie unter diesem LINK. 

Am 31. August 2022, hat das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte den Bericht über Chinas Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang veröffentlicht, über dessen wichtigste Inhalte wir Sie in einer Erweiterung zu unserem Artikel informieren möchten. Das Update zu unserem Artikel finden Sie unter diesem LINK.  

Sollten Sie zur Lieferkettencompliance oder zur Einführung eines Hinweisgebersystems in China Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht, uns unter info@BKTlegal.com zu kontaktieren.

Ihr Burkardt & Partner Team