
China steht vor riesigen demographischen Herausforderungen: Bevölkerungsschwund und Überalterung, welche u.a. auf die von 1979 bis 2015 geltende Ein-Kind-Politik zurückzuführen sind.
Um diesen demographischen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat China am 25. Dezember 2024 beschlossen, zum ersten Mal seit 1950 das gesetzliche Renteneintrittsalter anzuheben.
Nach dem Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters („Beschluss“) und den Maßnahmen des Staatsrats zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters („Maßnahmen“), wurde das Renteneintrittsalter zum 1. Januar 2025 wie folgt angepasst:
- Das gesetzliche Renteneintrittsalter für männliche Arbeitnehmer soll schrittweise von ursprünglich 60 auf 63 Jahre erhöht werden.
- Das gesetzliche Renteneintrittsalter für weibliche Arbeitnehmer in körperlich herausfordernden Berufen soll schrittweise von ursprünglich 50 auf 55 Jahre, und für weibliche Arbeitnehmer in anderen Berufen (wie z.B. Büroangestellte) von 55 auf 58 Jahre erhöht werden.
- Das Renteneintrittsalter soll ab dem 1. Januar 2025 alle zwei bzw. vier Monate um einen Monat erhöht werden, bis das vorstehend aufgeführte gesetzliche Rentenalter erreicht ist.
Des Weiteren wird die Mindestbeitragsdauer, während der ein Mitarbeiter die Beiträge zur Basisrentenversicherung leisten muss, bevor er Anspruch auf die Rente hat, schrittweise von 15 Jahren auf 20 Jahre erhöht.
Mehr Informationen zu den aktuellen demographischen Herausforderungen Chinas, den neuen Regelungen zum Renteneintrittsalter sowie den Implikationen der Regelungen für Ihr Unternehmen als Arbeitgeber in China, lesen Sie in unserem Artikel, den Sie über den nachstehenden Button „Zum Artikel“ abrufen können.
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Ihr Burkardt & Partner Team