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6. November 2023 News

Status Quo zur Einführung von Apostillen für ausländische Urkunden zur Verwendung in der VR China zum 7. November 2023

Viele „ausländische“ Urkunden, d.h. Urkunden, welche in anderen Ländern als der Volksrepublik China („VR China“) ausgestellt wurden, bedürfen vor deren Verwendung durch Behörden in der VR China der sogenannten Legalisation durch die zuständigen Botschaften oder Konsulate der VR China im Ausstellungsland der Urkunde oder alternativ der sogenannten Apostille.

Die Legalisation bzw. Apostille von Urkunden ist für verschiedene behördliche und gerichtliche Angelegenheiten in der VR China erforderlich, einschließlich der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter, der Gründung von Gesellschaften oder Änderungen im Handelsregister der VR China.  Die hierzu benötigten „ausländischen“ Urkunden umfassen bspw. Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Strafregisterauszüge, Abschlusszeugnisse und Heiratsurkunden.

Am 8. März 2023 ist die VR China dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Apostille-Übereinkommen“) beigetreten. Durch den Beitritt der VR China zum Haager Apostille-Übereinkommen wird die komplexe und zeitaufwändige Legalisationsanforderung zum 7. November 2023 abgeschafft und durch eine Beglaubigungsbescheinigung, die sog. Apostille, ersetzt. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für den grenzüberschreitenden Verkehr von ausländischen öffentlichen Urkunden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel unter diesem LINK.

Zur Unterstützung unserer Mandanten haben wir für sie ein Merkblatt zum Thema ,,Apostille für deutsche Urkunden zur Verwendung in der VR China‘‘ erstellt, in dem wir den Antragsprozess und die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland kurz und prägnant zusammengefasst haben. 

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Merkblatt zu.

Obwohl das Haager Apostille-Übereinkommen für die VR China schon morgen, den 7. November 2023, in Kraft treten wird, empfehlen wir unseren Mandanten, sich in den nächsten Wochen und Monaten zunächst bei der Behörde in der VR China, der die Urkunde vorgelegt werden soll, nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Haager Apostille-Übereinkommens in der behördlichen Praxis zu erkundigen. Nach Rückfragen bei zwei Behörden in Schanghai wurde uns mittgeteilt, dass diesen, Stand 6. November, 2023, noch keine behördeninternen Vorschriften zum Umgang mit apostillierten ausländischen Urkunden vorliegen.    

Sollten Sie zu diesem oder anderen Rechtsthemen in Bezug auf China Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns jederzeit per E-Mail unter info@bktlegal.com zu kontaktieren!

Ihr Burkardt & Partner Team